AGB
Allgemeine Mietbedingungen
Ferienwohnungen Fischer · Karlsruhe
01 Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen.
Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
02 Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären.
Sie erhalten eine Rechnung an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse und überweisen den Betrag innerhalb von 7 Tagen.
Falls ein Check-in innerhalb von 7 Tagen oder am gleichen Tag der Buchung stattfinden soll, muss die Überweisung in Echtzeit bzw. der Zahlungseingang vor dem Check-in erfolgt sein.
03 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, zu den unten stehenden Bedingungen. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Ab Buchungsdatum ist eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Anreisedatum kostenfrei.
Erfolgt eine Stornierung nicht innerhalb von 14 Tagen vor Anreisedatum, beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Reisepreises.
Am Anreisetag, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise beträgt die Stornierungsgebühr ebenfalls 100 % des Reisepreises.
Auf eine Schadenskaution wird verzichtet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
04 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Dies gilt auch, wenn der Mieter bereits vorher einmal Gast in einer der Unterkünfte des Vermieters war und nun erneut zu Gast sein möchte, wenn die Unterkunft beim ersten Aufenthalt stark verschmutzt hinterlassen wurde oder Schäden angerichtet wurden.
In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, eine bereits bestätigte Buchung des Mieters fristlos zu stornieren und den Mieter nicht erneut als Gast in einer seiner Unterkünfte zu beherbergen.
05 Außergewöhnliche Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
06 Pflichten und Haftung des Mieters / Aufwandspauschale
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Die buchende Person oder das buchende Unternehmen (Vertragspartner) haftet gesamtschuldnerisch für alle Schäden oder Verluste, die durch sie selbst, angemeldete oder unangemeldete Mitreisende, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden, die auf Veranlassung des Buchenden Zugang zur Unterkunft erlangt haben.
Bei Schäden oder Verlust von Gegenständen, die einen Reparatur-, Beschaffungs- oder Verwaltungsaufwand erfordern, erhebt der Vermieter neben den reinen Material-, Wiederbeschaffungs- bzw. Handwerkerkosten eine zeitabhängige Bearbeitungs- und Aufwandspauschale.
Die Aufwandspauschale berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit 200,00 € (netto) pro angefangener Stunde für Organisation, Wegezeiten, Handwerkerkoordination oder Besorgungen.
Dem Buchenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
07 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, beispielsweise Brand oder Überschwemmung.
08 Tierhaltung
09 Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
10 Hausordnung und Hausrecht
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Der Gast verpflichtet sich, die vor Ort ausliegende bzw. vor Anreise übermittelte Hausordnung (insbesondere hinsichtlich Nachtruhe, Rauchverbot, Partyverbot und maximaler Belegungszahl) strikt einzuhalten.
Ein gravierender oder wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung berechtigt den Vermieter zur sofortigen, fristlosen Kündigung bzw. Stornierung des Beherbergungsvertrags und zur sofortigen Ausübung des Hausrechts (Ausschluss von der weiteren Nutzung und Einforderung der unverzüglichen Räumung der Unterkunft).
Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wegen eines schuldhaften Verstoßes bleibt der Anspruch des Vermieters auf die volle vereinbarte Vergütung bestehen. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
11 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
